1. Geltungsbereich und Begriffe
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Lieferungen, Werkleistungen und Dienstleistungen von TechExpert-Kirilov e.U. (nachfolgend „TechExpert“), insbesondere in den Bereichen Videoüberwachung, Alarm- und Sicherheitstechnik, Zutrittskontrolle, Gegensprech- und Kommunikationsanlagen, IT-, LAN- und WLAN-Netzwerke, Audio-/Videotechnik, Konfiguration, Wartung, Störungsbehebung und Fernsupport.
1.2 „Unternehmer“ ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, für die das Geschäft zum Betrieb ihres Unternehmens gehört. „Verbraucher“ ist eine Person im Sinne des § 1 KSchG, für die das Geschäft nicht zum Betrieb eines Unternehmens gehört.
1.3 Soweit einzelne Bestimmungen ausdrücklich nur für Unternehmer oder nur für Verbraucher gelten, sind sie entsprechend gekennzeichnet. Gegenüber Verbrauchern gelten diese AGB nur insoweit, als zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere KSchG, FAGG und VGG – nicht entgegenstehen.
1.4 Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn TechExpert ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit eine solche Vereinbarung gesetzlich zulässig ist.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Die Website von TechExpert dient ausschließlich der allgemeinen Information und der Darstellung der von TechExpert angebotenen Tätigkeitsbereiche und Leistungen. Sämtliche Inhalte der Website sind unverbindlich und stellen weder ein verbindliches Angebot noch eine Aufforderung zum Abschluss eines Vertrages dar.
2.2 TechExpert verkauft über die Website, telefonisch oder per E-Mail weder unmittelbar Produkte noch Dienstleistungen. Diese Kommunikationswege dienen ausschließlich der Kontaktaufnahme, Terminvereinbarung, Vorbereitung einer persönlichen Beratung sowie dem Austausch projektbezogener Informationen. Eine Anfrage, Terminvereinbarung oder sonstige Kontaktaufnahme begründet keinen Vertrag und keine Leistungspflicht von TechExpert.
2.3 Jedes Projekt wird individuell geplant und erst nach einer persönlichen Besprechung mit dem Auftraggeber oder einem von ihm bevollmächtigten Vertreter geprüft und freigegeben. Die persönliche Besprechung findet grundsätzlich beim Auftraggeber bzw. am vorgesehenen Projektstandort statt, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
2.4 Nach der persönlichen Projektbesprechung erstellt TechExpert bei Interesse ein individuelles Angebot. Angebote sind – sofern darin keine andere Frist genannt ist – sieben Kalendertage ab Ausstellungsdatum gültig. Ein Vertrag kommt erst durch fristgerechte Annahme des individuellen Angebots, durch schriftliche Auftragsbestätigung von TechExpert oder durch den vereinbarten Beginn der Leistung zustande.
2.5 Mündliche Nebenabreden und nachträgliche Änderungen sollen aus Beweisgründen in Textform festgehalten werden. Gesetzlich zwingende Formvorschriften bleiben unberührt.
2.6 Wird ein Verbrauchervertrag ausnahmsweise außerhalb der Geschäftsräume von TechExpert abgeschlossen, werden die gesetzlich erforderlichen Informationen, die Rücktrittsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular gesondert zur Verfügung gestellt. Zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.
3. Leistungsumfang, Planung und technische Grundlagen
3.1 Art und Umfang der geschuldeten Leistung ergeben sich aus dem angenommenen Angebot, der Auftragsbestätigung und den darin ausdrücklich einbezogenen Unterlagen. Nicht ausdrücklich angeführte Leistungen sind nicht geschuldet.
3.2 Pläne, Skizzen, Kameraansichten, Funk-, WLAN- und Speicherprognosen sowie Reichweiten- oder Aufbewahrungsberechnungen beruhen auf den bei Planung bekannten Bedingungen. Bauliche Veränderungen, Funkstörungen, Datenraten, Bildinhalte, Kompression, Beleuchtung und Nutzungsverhalten können das Ergebnis beeinflussen.
3.3 Behördliche Bewilligungen, Zustimmung von Eigentümern, Vermietern, Hausverwaltungen, Betriebsräten oder sonstigen Berechtigten sowie die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der vom Kunden gewünschten Nutzung sind – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – vom Kunden rechtzeitig einzuholen.
3.4 TechExpert ist berechtigt, technisch gleichwertige Komponenten zu verwenden, wenn das ursprünglich angebotene Produkt nicht verfügbar ist und Funktion, Qualität und Preis für den Kunden nicht nachteilig verändert werden. Gegenüber Verbrauchern erfolgt eine Abweichung nur nach vorheriger Abstimmung, soweit sie nicht bloß unerheblich ist.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Kunde stellt rechtzeitig freien und sicheren Zugang zu den Arbeitsbereichen, geeignete Stromversorgung, Internet-/Netzwerkzugang, erforderliche Zugangsdaten, Ansprechpartner sowie vorhandene Pläne und Dokumentationen bereit.
4.2 Der Kunde informiert TechExpert vor Arbeitsbeginn über verdeckte Leitungen, statische oder bauliche Besonderheiten, Schadstoffe, Brandschutzbereiche, sensible IT-Systeme und sonstige Gefahren oder Einschränkungen.
4.3 Soweit erforderlich, sorgt der Kunde für Abschaltungen, Terminfreigaben, Zutritt außerhalb der Geschäftszeiten, Hebe- oder Gerüstzugang und die Sicherung eigener Daten. Diese Leistungen sind nur dann im Preis enthalten, wenn sie ausdrücklich angeboten wurden.
4.4 Mehrkosten und Verzögerungen, die durch fehlende, unrichtige oder verspätete Mitwirkung entstehen, können nach tatsächlichem Aufwand verrechnet werden, sofern TechExpert den Kunden auf die Folgen hingewiesen hat und die Ursache nicht von TechExpert zu vertreten ist.
5. Preise, Kostenvoranschläge und Zusatzleistungen
5.1 Es gelten die im Angebot ausgewiesenen Preise. Gegenüber Verbrauchern verstehen sich Preise inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht eindeutig anders angegeben; gegenüber Unternehmern verstehen sie sich netto zuzüglich Umsatzsteuer, sofern im Angebot nichts anderes steht.
5.2 Fahrtkosten, Parkgebühren, Maut, Versand, Hebezeuge, Gerüste, Nacht-/Wochenendzuschläge und Leistungen Dritter werden nur verrechnet, wenn dies vereinbart oder aufgrund eines nachträglich erteilten Zusatzauftrags erforderlich ist.
5.3 Erweist sich während der Ausführung, dass zusätzliche Arbeiten notwendig oder zweckmäßig sind, informiert TechExpert den Kunden und holt vor deren Ausführung die Zustimmung ein. Sofortmaßnahmen zur Abwehr einer unmittelbar drohenden Gefahr dürfen im erforderlichen Umfang vorgenommen werden, wenn eine vorherige Zustimmung nicht rechtzeitig eingeholt werden kann.
5.4 Kostenvoranschläge sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Informations- und Warnpflichten; eine wesentliche Überschreitung wird unverzüglich angezeigt.
6. Zahlung
6.1 Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, sind 70 % der Auftragssumme als Akontozahlung für Materialbeschaffung nach Vertragsabschluss und 30 % nach Fertigstellung bzw. Rechnungslegung fällig. Bei Teilleistungen können angemessene Teilrechnungen vereinbart werden.
6.2 Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar, sofern auf der Rechnung keine andere Frist ausgewiesen ist.
6.3 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Der Kunde ersetzt außerdem nur jene angemessenen und notwendigen Mahn- und Betreibungskosten, die nach den gesetzlichen Bestimmungen ersatzfähig sind.
6.4 Gegenüber Unternehmern ist TechExpert bei Zahlungsverzug berechtigt, weitere Leistungen nach angemessener Nachfrist auszusetzen. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur nach Maßgabe der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.
6.5 Eine Aufrechnung ist gegenüber Unternehmern nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Verbraucher können zusätzlich mit Forderungen aufrechnen, die rechtlich im Zusammenhang mit ihrer Verbindlichkeit stehen, sowie in allen gesetzlich zwingend vorgesehenen Fällen.
7. Leistungsfristen und Leistungshindernisse
7.1 Leistungs- und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Fristen beginnen erst, wenn alle technischen und kaufmännischen Voraussetzungen erfüllt und vereinbarte Akontozahlungen eingelangt sind.
7.2 Nicht von TechExpert zu vertretende Ereignisse – insbesondere Lieferengpässe, Ausfall von Herstellern oder Cloud-Diensten, behördliche Maßnahmen, Streik, Naturereignisse, Krankheit oder unvorhersehbare Baustellenhindernisse – verlängern vereinbarte Fristen angemessen. TechExpert informiert den Kunden unverzüglich.
7.3 Gesetzliche Rücktritts-, Kündigungs- und Schadenersatzrechte des Kunden bei Verzug bleiben unberührt.
8. Lieferung, Gefahrtragung und Eigentumsvorbehalt
8.1 Die Gefahrtragung richtet sich gegenüber Verbrauchern nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen. Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr bei Übergabe an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Beförderer über, sofern nichts anderes vereinbart ist.
8.2 Gelieferte Waren und eingebaute, ohne unverhältnismäßige Beeinträchtigung abtrennbare Komponenten bleiben bis zur vollständigen Zahlung der betreffenden Forderung Eigentum von TechExpert. Zwingende sachenrechtliche Vorschriften bleiben unberührt.
8.3 Unternehmer haben TechExpert von Zugriffen Dritter auf Vorbehaltsware unverzüglich zu verständigen. Eine Weiterveräußerung oder Belastung ist vor vollständiger Zahlung nur im ordentlichen Geschäftsbetrieb zulässig.
9. Fertigstellung, Prüfung und Abnahme
9.1 Nach Fertigstellung erhält der Kunde Gelegenheit zur Funktionsprüfung und Einweisung. Erkennbare Abweichungen sollen im Übergabe- oder Leistungsprotokoll dokumentiert werden.
9.2 Gegenüber Unternehmern gilt eine Leistung als abgenommen, wenn sie nach angezeigter Fertigstellung produktiv genutzt wird oder wenn innerhalb von zehn Werktagen trotz Aufforderung keine begründeten wesentlichen Mängel mitgeteilt werden. Verdeckte Mängel und zwingende Rechte bleiben unberührt.
9.3 Gegenüber Verbrauchern wird durch unterlassene sofortige Prüfung oder Anzeige kein gesetzliches Gewährleistungsrecht eingeschränkt.
10. Gewährleistung
10.1 Gegenüber Verbrauchern gelten die zwingenden gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, insbesondere des ABGB, KSchG und – soweit anwendbar – des VGG. Diese Rechte werden durch Herstellergarantien nicht eingeschränkt.
10.2 Bei Waren mit digitalen Elementen und digitalen Leistungen gelten die gesetzlichen Pflichten zur Bereitstellung erforderlicher Aktualisierungen, soweit sie nicht rechtlich zulässig und ausdrücklich abweichend vereinbart wurden.
10.3 Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist zwölf Monate ab Übergabe bzw. Abnahme, soweit gesetzlich zulässig. Der Unternehmer hat die Leistung nach Übergabe unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel in angemessener Frist schriftlich zu rügen; § 377 UGB bleibt anwendbar.
10.4 Gewährleistung besteht nicht für Mängel, die nach Übergabe durch unsachgemäße Bedienung, eigenmächtige Änderung, Eingriffe Dritter, ungeeignete Fremdkomponenten, fehlende Wartung, Netz-/Spannungsfehler, Feuchtigkeit, Überspannung, Vandalismus, Funk- oder Internetstörungen verursacht wurden. Die Beweislast richtet sich nach dem Gesetz.
10.5 Mängel sind möglichst konkret zu beschreiben. TechExpert ist Gelegenheit zu geben, die Anlage zu prüfen und einen gewährleistungspflichtigen Mangel innerhalb angemessener Frist zu beheben. Gesetzliche Rechte, insbesondere jene von Verbrauchern, bleiben unberührt.
11. Herstellergarantien, Software, Apps und Dienste Dritter
11.1 Freiwillige Garantien von Herstellern oder Distributoren bestehen neben der gesetzlichen Gewährleistung und richten sich nach den jeweiligen Garantiebedingungen.
11.2 Für Hersteller-Apps, Cloud-, Mobilfunk-, Internet-, Lizenz- oder Plattformdienste gelten zusätzlich die Bedingungen des jeweiligen Drittanbieters. TechExpert schuldet deren dauerhafte Verfügbarkeit nur, wenn dies ausdrücklich als eigene Leistung vereinbart wurde.
11.3 Änderungen, Updates, Funktionsbeschränkungen oder die Einstellung eines Drittanbieterdienstes liegen außerhalb des Einflussbereichs von TechExpert. TechExpert unterstützt auf gesonderten Auftrag bei erforderlichen Anpassungen; zwingende Gewährleistungs- und Aktualisierungspflichten bleiben unberührt.
12. Haftung
12.1 TechExpert haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Personenschäden. Gegenüber Verbrauchern gelten darüber hinaus die zwingenden gesetzlichen Haftungsbestimmungen.
12.2 Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt; zwingende Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.
12.3 TechExpert schuldet keinen bestimmten Sicherheits-, Ermittlungs- oder Präventionserfolg. Videoüberwachungs-, Alarm- und Zutrittssysteme können Risiken reduzieren, verhindern aber nicht zuverlässig Einbruch, Diebstahl, Überfall, Brand, Vandalismus oder Datenverlust.
12.4 Für Datenverlust haftet TechExpert nur, soweit der Kunde seiner Pflicht zu einer dem Stand der Technik entsprechenden, überprüfbaren Datensicherung nachgekommen ist und der Verlust von TechExpert zu vertreten ist. Diese Einschränkung gilt gegenüber Verbrauchern nur, soweit gesetzlich zulässig.
13. Bestehende Anlagen und vom Kunden beigestellte Komponenten
13.1 Bei Arbeiten an Anlagen, die von Dritten errichtet oder verändert wurden, schuldet TechExpert nur die ausdrücklich beauftragte Prüfung oder Leistung. Nicht erkennbare Vorfehler, fehlende Dokumentation oder inkompatible Komponenten können zusätzlichen Aufwand verursachen.
13.2 Für vom Kunden beigestellte Geräte, Kabel, Datenträger, Software oder Zugangsdaten übernimmt TechExpert keine Beschaffenheits- oder Kompatibilitätsgarantie. Erkennt TechExpert Bedenken, wird der Kunde darauf hingewiesen.
13.3 Verlangt der Kunde trotz fachlich begründeter Warnung eine bestimmte Ausführung, haftet TechExpert nicht für Nachteile, die ausschließlich auf dieser Weisung beruhen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
14. Datenschutz und Verantwortung für Videoüberwachung
14.1 Der Kunde ist grundsätzlich Verantwortlicher im datenschutzrechtlichen Sinn für die von ihm betriebene Videoüberwachungs-, Zutritts- oder Protokollierungsanlage. Er entscheidet über Zweck, Rechtsgrundlage, Erfassungsbereich, Speicherdauer, Zugriffsberechtigungen und Erfüllung der Informationspflichten.
14.2 Der Kunde ist insbesondere für erforderliche Hinweisschilder, Verzeichnisse, Interessenabwägungen, Betriebsrats- oder Arbeitnehmerinformationen, Löschkonzepte und Betroffenenrechte verantwortlich. Eine technische Empfehlung durch TechExpert ersetzt keine Rechtsberatung.
14.3 Soweit TechExpert im Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet, wird bei Bedarf eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.
14.4 Zugangsdaten sind vom Kunden sicher aufzubewahren und nach Personalwechsel oder Sicherheitsvorfällen unverzüglich zu ändern. Der Kunde hat TechExpert nicht mehr benötigte Fernzugriffsrechte zu entziehen.
15. Fernzugriff, Wartung und Support
15.1 Fernüberwachung, Fernwartung, Konfigurationsänderungen, Reaktionszeiten und laufender Support sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Umfang und Entgelt richten sich nach dem jeweiligen Wartungs- oder Supportvertrag.
15.2 Der Kunde stellt die für Fernzugriff erforderliche Internetverbindung, Stromversorgung und Zugriffsberechtigung bereit. Unterbrechungen externer Netze oder Drittanbieterplattformen können die Leistung beeinträchtigen.
15.3 Notwendige Sicherheitsupdates dürfen – soweit vereinbart – eingespielt werden. Änderungen mit erheblichem Einfluss auf Funktionen oder Betriebsabläufe werden nach Möglichkeit vorab abgestimmt.
16. Rücktrittsrecht für Verbraucher
16.1 Schließt ein Verbraucher einen Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb der Geschäftsräume von TechExpert, steht ihm grundsätzlich das gesetzliche Rücktrittsrecht von vierzehn Tagen zu. Fristbeginn, Ausübung und Ausnahmen ergeben sich aus der gesonderten Rücktrittsbelehrung.
16.2 Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass TechExpert vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit einer Dienstleistung beginnt, und tritt er anschließend wirksam zurück, ist der gesetzlich vorgesehene anteilige Betrag für die bis zum Rücktritt erbrachte Leistung zu zahlen.
16.3 Das Rücktrittsrecht bei Dienstleistungen kann nach vollständiger Leistungserbringung nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen erlöschen, insbesondere wenn der Verbraucher dem vorzeitigen Beginn ausdrücklich zugestimmt und seine Kenntnis vom möglichen Rechtsverlust bestätigt hat.
16.4 Für Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten werden, sowie in weiteren gesetzlich geregelten Fällen kann das Rücktrittsrecht ausgeschlossen sein.
17. Stornierung und vorzeitige Vertragsbeendigung
17.1 Gesetzliche Rücktritts-, Kündigungs- und Auflösungsrechte bleiben unberührt.
17.2 Storniert ein Unternehmer einen verbindlich erteilten Auftrag ohne wichtigen, von TechExpert zu vertretenden Grund, sind die bis dahin erbrachten Leistungen, bestellten Sondermaterialien und nachweislich entstandenen, nicht vermeidbaren Kosten zu ersetzen. Weitergehende Ansprüche richten sich nach dem Gesetz.
17.3 Gegenüber Verbrauchern werden bei einer Vertragsbeendigung nur jene Beträge verlangt, die nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig sind.
18. Dokumentation, Zugangsdaten und Nutzungsrechte
18.1 Der Kunde erhält die vertraglich vereinbarte Dokumentation und für den bestimmungsgemäßen Betrieb erforderliche Zugangsdaten. Interne Kalkulationen, Arbeitsmethoden, Vorlagen und nicht geschuldete Administratorunterlagen verbleiben bei TechExpert.
18.2 An individuell erstellten Plänen, Konfigurationen und Dokumentationen erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht für den Betrieb der betreffenden Anlage, soweit nichts anderes vereinbart ist.
18.3 Der Kunde ist für die sichere Verwahrung und Aktualisierung übergebener Passwörter und Wiederherstellungscodes verantwortlich. TechExpert speichert aktive Zugangsdaten nur, soweit dies vereinbart und für die Leistung erforderlich ist.
19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
19.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und – gegenüber Unternehmern – des UN-Kaufrechts.
19.2 Für Streitigkeiten mit Unternehmern wird, soweit gesetzlich zulässig, die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz von TechExpert vereinbart.
19.3 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Die Rechtswahl darf nicht dazu führen, dass einem Verbraucher der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates seines gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
20. Schlussbestimmungen
20.1 Änderungen dieser AGB gelten für bereits abgeschlossene Verträge nur, wenn sie wirksam vereinbart wurden. Die jeweils aktuelle Fassung wird auf der Website bereitgestellt.
20.2 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Gegenüber Verbrauchern darf diese Klausel nicht zu einer unzulässigen geltungserhaltenden Reduktion führen.
20.3 Die deutsche Fassung ist die maßgebliche Vertragsfassung. Übersetzungen dienen nur der Information, soweit nicht ausdrücklich eine andere Sprachfassung als verbindlich vereinbart wird.
ANLAGE 1
Rücktrittsbelehrung für Verbraucher
| Nur bei Fernabsatz- und Auswärtsgeschäften verwenden Diese Belehrung ist dem Verbraucher vor Vertragsabschluss auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung zu stellen. |
|---|
Rücktrittsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen von diesem Vertrag zurückzutreten.
Rücktrittsfrist
Bei Dienstleistungsverträgen beginnt die Rücktrittsfrist mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Bei Kaufverträgen beginnt sie grundsätzlich an dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter die Ware in Besitz genommen haben. Bei mehreren Waren oder Teilsendungen gelten die gesetzlichen Sonderregeln.
Ausübung des Rücktritts
Um Ihr Rücktrittsrecht auszuüben, müssen Sie uns – TechExpert-Kirilov e.U., [vollständige Anschrift], [E-Mail-Adresse], [Telefon] – mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss informieren. Sie können das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden; dies ist jedoch nicht vorgeschrieben. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung vor Ablauf der Rücktrittsfrist absenden.
Folgen des Rücktritts
Wenn Sie von diesem Vertrag zurücktreten, haben wir Ihnen alle von Ihnen erhaltenen Zahlungen einschließlich der Kosten der günstigsten angebotenen Standardlieferung unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab Eingang Ihrer Rücktrittserklärung zurückzuzahlen. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei Waren können wir die Rückzahlung bis zum Rückerhalt der Waren oder bis zum Nachweis der Rücksendung verweigern. Die gesetzlichen Regeln zu Rücksendekosten und Wertverlust gelten.
Vorzeitiger Beginn mit Dienstleistungen
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Rücktrittsfrist beginnen soll, zahlen Sie bei einem Rücktritt einen angemessenen Betrag, der dem Anteil der bis zu Ihrer Rücktrittserklärung bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum vertraglichen Gesamtumfang entspricht.
Erlöschen/Ausnahmen
Das Rücktrittsrecht kann bei vollständig erbrachten Dienstleistungen erlöschen, wenn mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ablauf der Frist begonnen wurde und Sie bestätigt haben, dass Sie bei vollständiger Vertragserfüllung Ihr Rücktrittsrecht verlieren. Weitere gesetzliche Ausnahmen, etwa für Waren nach Kundenspezifikation, bleiben vorbehalten.
Erklärung zum vorzeitigen Leistungsbeginn
| Vom Verbraucher gesondert zu bestätigen □ Ich verlange ausdrücklich, dass TechExpert vor Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist mit der beauftragten Dienstleistung beginnt. □ Mir ist bekannt, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung mein Rücktrittsrecht verliere. Bei einem vorherigen Rücktritt habe ich für die bis dahin erbrachten Leistungen einen angemessenen anteiligen Betrag zu zahlen. |
|---|
ANLAGE 2
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
| Feld | Angabe |
|---|---|
| An | TechExpert-Kirilov e.U., [vollständige Anschrift], [E-Mail-Adresse] |
| Erklärung | Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*): |
| Bestellt / Vertrag geschlossen am (*) | ____________________________________________________________ |
| Erhalten am (*) | ____________________________________________________________ |
| Name des/der Verbraucher(s) | ____________________________________________________________ |
| Anschrift des/der Verbraucher(s) | ____________________________________________________________ ____________________________________________________________ |
| Datum | ____________________________________________________________ |
| Unterschrift | ____________________________________________________________ (nur bei Mitteilung auf Papier) |
(*) Unzutreffendes streichen.
Hinweise zur Einführung
Die gelb markierten Platzhalter müssen vor Freigabe vollständig ergänzt werden.
Die AGB müssen dem Kunden vor Vertragsabschluss zugänglich gemacht und wirksam einbezogen werden; ein bloßer Link im Website-Footer reicht für telefonisch, per E-Mail oder vor Ort erteilte Aufträge nicht immer aus.
Bei B2C-Fernabsatz- und Auswärtsgeschäften sind Rücktrittsbelehrung, Musterformular und gegebenenfalls die gesonderte Erklärung zum vorzeitigen Leistungsbeginn zu verwenden.
Angebote, Auftragsbestätigungen und Arbeitsaufträge sollten ausdrücklich auf die AGB-Fassung und deren Beilage oder Downloadmöglichkeit verweisen.
Die endgültige Fassung ist mit Gewerbeberechtigungen, Versicherungsdeckung, tatsächlichen Zahlungsabläufen, Wartungspaketen und Datenschutzdokumenten abzugleichen.
Orientierungsgrundlagen (Stand 28.08.2026)
Wirtschaftskammer Österreich (WKO): Muster-AGB Kommunikationselektronik, Stand Juni 2026.
Wirtschaftskammer Österreich (WKO): Muster-AGB Sicherheitsanlagentechnik, Stand April 2026.
Wirtschaftskammer Österreich (WKO): Muster-AGB Elektrotechnik, Stand April 2026.
Wirtschaftskammer Österreich (WKO): Hinweise zum Rücktrittsrecht bei Dienstleistungen im Fernabsatz, Stand Juli 2026.
Österreichische Rechtsgrundlagen: ABGB, UGB, KSchG, FAGG, VGG, DSGVO und DSG in der jeweils geltenden Fassung.
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